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Alle Personen, die am 1.Dezember 1987 oder später geboren wurden und alle Personen, die - unabhängig vom Geburtsdatum - nach dem 30. November 2005 ein Gesuch für einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder über 125ccm oder über 11kW) oder der Kategorie B (Personenwagen) einreichen, erhalten einen Führerausweis auf Probe. Wer bereits einen unbefriststen Führerausweis der Kategorie A oder B besitzt und die andere Kategorie erwerben will, erhält den Führerausweis unbefristet. Dauer der Probezeit Die Probezeit endet nach 3 Jahren, wenn keine Widerhandlungen gegen die Verkehrsvorschriften begangen werden, welche zum Entzug des Führerausweises und somit zur verlängerung der Probezeit führen. Erhalt des Unbefristeten Führerausweises Der unbefristete Führerausweis wird erst nach Ablauf der Probezeit und dem nachgewiesenen Besuch hin ausgestellt. Das Gesuch kann frühestens einen Monat vor dem Ablaufdatum des befristeten Führerausweises eingereicht werden. Es ist keine weitere Prüfung zu absolvieren. Dauer der Weiterbildung Die Weiterbildung dauert 16 Stunden und wird auf 2 Kurstage aufgeteilt. Der erste Kurstag sollte nach dem Willen des Gesetzgebers innerhalb von 6 Monaten nach Erwerb des befristeten Führerausweises besucht werden. Der zweite Ausbildungstag ist vor Ablauf der Probezeit zu absolvieren. Der Kursveranstalter kann frei gewählt werden. Die Weiterausbildung ist grundsätzlich mit dem eigenen Fahrzeug zu besuchen. Der Kursveranstalter kann Kursteilnehmern, die kein eigenes Fahrzeug besitzen, Kursfahrzeuge zur Verfügung stellen. Inhalt des ersten Kurstages Auf einem Übungsplatz erleben Sie die Auswirkungen des Bremsweges, die Bedeutung des Abstandhaltens und der Kurvengeschwindigkeit. Es wird Ihnen aufgezeigt, wie gefährliche Unfallsituationen vermieden weden können. An Hand von Unfallbeispielen werden zudem die verschiedenen Unfallursachen, aber auch die straf- und massnahmenrechtlichen sowie die finanziellen und sozialen Folgen thematisiert. Inhalt des zweiten Kurstages Am zweiten Kurstag absolvieren Sie eine sogenannte Feedbackfahrt: die jeweils mitfahrenden anderen Kursteilnehmenden geben Rückmeldungen zu Ihrem Fahrstil. Ergänzend vertiefen Sie die Kenntnisse über eine umwelt-, energieschonende und partnerschaftliche Fahrweise, die Sie in der ersten Ausbildungsphase erworben haben, und setzen sich mit Ihrem persönlichen Verhalten im Verkehr auseinander. Kosten der Weiterbildung Die Kosten werden voraussichtlich zwischen 250 und 350 Franken pro Kurstag liegen. Folgen der fehlenden, nicht absolvierten Weiterbildung Die Weiterausbildung ist während der Probezeit zu absolvieren. Wird diese nicht gemacht, verliert der Inhaber des Führerausweises sämtliche im Ausweis eingetragenen Fahrberechtigungen. Auf gebührenpflichtiges Gesuch hin kann die Weiterbildung während einer Nachfrist von 3 Monaten nachgeholt werden. Eine separate Bewilligung zum führen von Motorfahrzeugen - beschränkt auf die Daten der zwei Kurstage - wird durch das Verkehrsamt ausgestellt. Wer nach ungenutztem Ablauf der Nachfrist Motorfahrzeuge der Haupt- und Unterkategorien fahren will, muss ein neues Gesuch um einen Lernfahrausweis einrichten und wiederum die ordentliche Führerprüfung (Theorie und Praxis) bestehen. Führerausweisentzug während der Probezeit Begeht der Inhaber des Führerausweises auf Probe eine Widerhandlung, die zum Entzug des Ausweises führt, so wird die Probezeit um 1 Jahr verlängert und ein entsprechender neuer befristeter Führerausweis ausgestellt. Endet der Auswiesentzug nach der Probezeit, wird ebenfalls ein neuer Führerausweis auf Probe erstellt; die Probezeit endet 1 Jahr nach seinem Ausstellungsdatum. Begeht der Inhaber des Führerausweises eine zweite Widerhandlung, die zum Entzug des Führerausweises führt, so verfällt der Führerausweis. Dies gilt auch, wenn der Ausweis (in Unkenntnis der zweiten Widerhandlung) bereits unbefristet erteilt wurde. Die Annulierung betrifft alle Kategorien und Unterkategorien. Das Gleiche gilt für die Spezialkategorien, wenn der Ausweisinhaber keine Gewähr bietet, dass er künftig mit Fahrzeugen der Spezialkategorien keine Widerhandlungen begeht. Andernfalls stellt die Zulassungsbehörde einen Führerausweis der Spezialkategorien aus. Folgen der Annullierung des Führerausweises Ein neuer Lernfahrausweis kann frühestens nach einer Wartezeit von mindestens 1 Jahr seit Begehung der Widerhandlung, welche zur Annullierung des Führerausweises führte, beantragt werden. Zudem muss ein Verkehrspsychologisches Gutachten, welches die Fahreignung bestätigt, vorgelegt werden. Nach der bestandenen Führerprüfung wird ein neuer Führerausweis auf Probe ausgestellt.
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