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Antworten auf oft gestellte Fragen


Am 1.12.2005 tritt die 2phasen Ausbildung in kraft.

Wer ein Gesuch um erteilung eines lernfahrausweises bis zum 30.11.2005 einreicht läuft unter der alten Regelung.

Nur die Kategorien B(Auto) und A(Motorräder) sind von dieser neuen Ausbildungsvariante betroffen. (z.B. A1 nicht)

Wer schon einen Ausweis der Kat. B besitzt fällt nicht unter die neuen Bestimmungen, wenn er noch den Ausweis Kat. A machen möchte. Das gleiche gilt umgekehrt.

Der Ausdruck "grünes L" ist irreführend und falsch. Es gibt keine Kennzeichnung am Fahrzeug.

Die 1tephase ist die Autoprüfung wie wir sie bis anhin kennen. Die 2tephase ist eine weitere Begleitung der Fahranfänger durch die ersten 3 Führerausweisjahre.

Für Fahranfänger gilt neu eine 3 jährige Probefrist in der Sie keine Ausweisentzüge haben dürfen.

Falls doch wird beim ersten Mal die Probezeit um ein Jahr verlängert. Beim zweiten Mal wird der Ausweis wieder aberkannt.

Es muss eine Weiterbildung besucht werden. Diese umfasst 2 ganze Tage. Der erste Tag soll im ersten Jahr absolviert werden, der zweite Tag muss im dritten Jahr absolviert werden.

Falls die Weiterausbildung nicht besucht wird, wird der Ausweis wieder aberkannt.

Die Kurskosten sind noch nicht festgelegt. Sie werden sich jedoch auf ca. 250 bis 350 Franken pro Kurstag belaufen.